Allgemeine Geschäftsbedingungen


1. Angebot und Vertragsabschluss

a) Unsere Angebote sind unverbindlich. Sie basieren auf der Anfrage des Kunden, der insbesondere die örtlichen Verhältnisse genau beschreiben muss, wenn sich aus ihnen Auswirkungen auf unsere zu liefernden und ggfs. zu montierenden Produkte ergeben.

b) Die schriftliche Annahme unseres unverbindlichen Angebotes ist das vorbehaltlose und widerruflich verbindliche Willensäußerung des Kunden, die bestellte Ware nach Maßgabe dieser AGB erwerben zu wollen. Der Vertrag kommt zu Stande nach Eingang der Anzahlung. Danach ist eine Stornierung oder sind einseitige Änderungen des Kunden nicht mehr möglich. Mündliche oder schriftliche Nebenabreden oder Zusicherungen haben nur Gültigkeit, sofern diese von uns schriftlich bestätigt werden.

c) Menge, Qualität und Beschreibung der Ware entsprechen unserem Angebot. Alle Verkaufsunterlagen, Spezifizierungen, Pläne und Preislisten sind vertraulich zu behandeln und dürfen Dritten nicht ohne unsere vorherige ausdrückliche, schriftliche Zustimmung zugänglich gemacht werden.

d) Wir sind nach Zustandekommens des Vertrages berechtigt, Konstruktions- und Materialänderungen oder Verbesserungen im Rahmen des Zumutbaren vorzunehmen, soweit hierdurch der gewöhnliche oder der aus dem Vertrag vorausgesetzte Gebrauch der Ware nicht wesentlich oder nicht nachteilig beeinträchtigt wird.

e) Soweit die von uns verkauften Produkte aufgrund besonderer Anforderungen des Kunden Sonderanfertigungen sind, können sie grundsätzlich weder umgetauscht noch zurückgenommen werden. Nimmt der Kunde die von ihm bestellte, sondergefertigte Ware endgültig nicht ab, werden die mit der Bestellung zusammenhängenden, uns bereits entstandenen bzw. entstehenden Kosten einschließlich des entgangenen Gewinns von uns in Rechnung gestellt und sind auf Nachweis zu erstatten.

f) Zur Erfüllung unserer vertraglichen Pflichten sind wir berechtigt, Nachunternehmer und sonstige Erfüllungsgehilfen einzusetzen.


2. Lieferung, Liefertermine- und fristen

a) Die Lieferzeit beginnt erst nach Erhalt der Anzahlung in der Höhe von 50 % vom Gesamtpreis. Bei unseren Pools, bzw. Poolüberdachungen beträgt die Lieferzeit für Lagerware 2-3 Wochen, sonnst 6-8 Wochen. 

b) Die Lieferung erfolgt an eine vom Kunden zu benennende Lieferstelle. Die Anlieferung der bestellten Ware erfolgt demontiert. Bei beauftragten Montagen trägt der Kunde die Kosten der Montagen gemäß unseren Montagebedingungen. Der Kunde ist für die rechtzeitige Gestellung von geeigneten technischen Entladehilfsmitteln, Hilfspersonal und den Entladevorgang verantwortlich. In unseren Preisen ist eine Stand- und Entladezeit von 1 Stunde enthalten.

c) Die Lieferzeit bzw. der Liefertermin verlängert sich angemessen in dem Fall, wenn wir unsere Lieferverpflichtung aufgrund eines außerhalb unseres Einflussbereiches liegenden und bei Vertragsschluss von uns nicht vorhersehbaren Hinderungsgrundes nicht oder nicht rechtzeitig erfüllen können. Zu den außerhalb unseres Einflussbereiches liegenden Hinderungsgründen gehört insbesondere höhere Gewalt. Dem Kunden werden der Grund und die geschätzte Dauer bis zur Überwindung dieses Ereignisses unverzüglich schriftlich bekanntgegeben. Wird die Behinderung voraussichtlich nicht in angemessener Zeit beendet, oder die Lieferung zur Gänze oder zum Teil unmöglich oder unzumutbar, sind sowohl der Kunde als auch wir berechtigt, den Vertrag zu stornieren oder von dem Vertrag zurücktreten, ohne dass daraus eine Haftung gegenüber dem Kunden oder uns resultiert.

d) Voraus- und/oder Teillieferungen sind in zumutbarem Umfang zulässig und werden grundsätzlich in Rechnung gestellt.e) Der Kunde kann für den Fall eines Lieferverzuges nur dann vom Vertrag zurücktreten, wenn er uns zuvor schriftlich eine angemessene Nachfrist von mindestens 14 Tagen unter Ankündigung des Rücktrittes gesetzt hat und innerhalb dieser Frist keine Leistung erbracht wird.


3. Preise

a) Der Preis ist der im Angebot enthaltene Preis.

b) Die Preise gelten grundsätzlich als Fixpreise. Die Frachtkosten vom Werk zur Lieferadresse werden inkl. 1 Stunde für Stand- und Entladezeit in Rechnung gestellt. Preise verstehen sich ferner, soweit nichts anderes vereinbart ist, inkl. der, mit der Lieferung verbundenen Steuern und Abgaben.

c) Aufwendungen und/oder Auslagen, die aufgrund von Änderungen der Art oder des Umfangs der Lieferung auf Wunsch des Kunden nach unserer Auftragsbestätigung und/oder die durch die Erfüllung nachträglicher oder nicht vorhersehbarer behördlicher Auflagen und Anforderungen entstehen, werden von uns gesondert zu den vereinbarten Preisen in Rechnung gestellt.

d) Angemessene Preisänderungen, die auf veränderten Lohn-, Material- und Vertriebskosten für Lieferungen beruhen und die vier Monate oder später nach Vertragsschluss eintreten, bleiben vorbehalten.


5. Rechnungslegung und Zahlung

a) Der Rechnungsversand erfolgt standardisiert per elektronische Übermittlung an eine vom Kunden bekanntgegebene E-Mail Adresse. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, solche elektronischen Rechnungen zu akzeptieren.

Zahlungsbedingungen:

Anzahlung per Banküberweisung, 50 % Restzahlung anhand der, am Tag der durchgeführten Montage vorgelegten Schlussrechnung innerhalb 3 Tage per Banküberweisung.

b) Sofern wir dies nicht schriftlich genehmigt haben, ist der Kunde nicht berechtigt, Zahlungen zurückzuhalten oder den von uns in Rechnung gestellten Preis mit Gegenforderungen aufzurechnen, insbesondere nicht mit Gewährleistungsansprüchen. Eine Aufrechnung durch den Kunden ist ausschließlich wegen von uns anerkannter oder rechtskräftig festgestellter Rechtsansprüche des Kunden statthaft.


6. Gefahrenübergang, Transport

a) Transportwege sind unserer Wahl überlassen. Wurde keine schriftliche Vereinbarung über die Verpackung der Ware getroffen, liegt die Auswahl und die Art der Verpackung im Ermessen von uns. Sie erfolgt nicht positionsweise, sondern ausschließlich nach Transport- und produktionstechnischen sowie Umweltgesichtspunkten.

b) Soweit nichts anderes vereinbart ist, geht die Gefahr zum Zeitpunkt der Lieferung auf den Kunden über. Die unbeanstandete Übernahme der Lieferung gilt als Beweis für eine einwandfreie Beschaffenheit der Verpackung und der ordnungsgemäßen Verladung, sofern der Kunde nicht nachweist, dass die Verpackung bei der Übergabe der Sendung unzureichend war oder die Verladung nicht ordnungsgemäß erfolgte. Erfolgt die Lieferung, geht die Gefahr bezüglich der gelieferten Ware am Tag der Lieferung auf den Kunden über.

c) Die vorstehenden Bedingungen gelten für erbrachte Teillieferungen und -leistungen entsprechend.


7. Eigentumsvorbehalt

a) Die bestellten und gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Zahlung unser Eigentum, sofern ein solcher Eigentumsvorbehalt nach dem anwendbaren Recht wirksam ist.

b) Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche erforderlichen Maßnahmen zu treffen, die der Erhaltung dieses Eigentumsvorbehaltes dienen. Verstößt der Kunde gegen diese Pflicht, liegt eine wesentliche Vertragsverletzung vor.

c) Sofern unser Eigentumsrecht durch die Veräußerung der Ware durch den Kunden untergeht, so gehen sämtliche - auch zukünftige - Ansprüche des Kunden, die ihm für diese aus der Veräußerung der von uns gelieferten Waren erwachsen, mit ihrer Entstehung auf uns über und gelten als im Voraus an uns abgetreten. Wir nehmen diese Abtretung erfüllungshalber an. Die abgetretenen Ansprüche treten an die Stelle des Eigentumsvorbehaltes und dienen demselben in Abs. a) genannten Zweck. Der Kunde darf unser Eigentum nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr und nur solange, wie er nicht in Zahlungsverzug ist, veräußern. Er ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware nur mit der Maßgabe berechtigt und ermächtigt, dass die Forderung aus der Weiterveräußerung auf uns übergeht. Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware ist der Kunde nicht berechtigt. Der Kunde ist berechtigt, Forderungen aus der Weiterveräußerung bis zu unserem jederzeit zulässigen Widerruf einzuziehen. Er ist dagegen nicht berechtigt, über derartige Forderungen durch Abtretung zu verfügen. Auf unser Verlangen ist der Kunde verpflichtet, die Abtretung an uns seinem Käufer bekannt zu geben, wie auch wir zur Anzeige unwiderruflich berechtigt sind. Der Kunde ist verpflichtet, uns alle zum Forderungseinzug erforderlichen Angaben und Unterlagen zur Verfügung zu stellen.

d) Soweit die Ware an den Kunden übergeben wurde, aber noch kein Eigentumsübergang auf den Kunden stattgefunden hat, ist der Kunde verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Diebstahl-, Feuer- und Wasserschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Solange das Eigentum noch nicht auf den Kunden übergegangen ist, hat uns der Kunde unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist.


8. Herstellergarantie / Haftung / Garantie

a) Der Hersteller verpflichtet sich, alle Mängel an den gelieferten Waren, welche ihre Funktionalität einschränken und bereits zum Zeitpunkt der Lieferung vorhanden waren, während eines Zeitraums von 14 Tagen nach schriftlicher Aufforderung gemäß den nachstehenden Bedingungen zu beheben.

b) Der Kunde hat die gelieferte Ware und/oder die Dokumente nach der Lieferung unverzüglich zu überprüfen und dem Hersteller alle offensichtlichen Mängel innerhalb einer Frist von fünf (5) Werktagen nach Lieferung schriftlich anzuzeigen, wobei die Anzeige verständlich sein muss. Der Kunde verliert das Recht, sich auf eine Vertragswidrigkeit der Ware zu berufen, wenn er sie dem Hersteller nicht innerhalb der vorstehenden Frist schriftlich anzeigt und dabei die Art der Vertragswidrigkeit genau bezeichnet, und zwar unabhängig davon, welche Gründe der Kunde für die Nichteinhaltung dieser Erfordernisse vorbringt.

c) Verdeckte Mängel sind dem Hersteller schriftlich, zusammen mit einer detaillierten Beschreibung und Fotos, innerhalb fünf Werktagen nach deren Entdeckung zu melden. Einzelne mangelhafte Waren einer Lieferung führen nicht zu einer Mangelrüge betreffend die gesamte Leistung. Sollte nach Überprüfung der reklamierten Ware durch den Hersteller das Bestehen des Mangels an der Ware bestätigt werden, ist er berechtigt, diesen nach seiner Wahl im Wege der Nachbesserung oder der Ersatzlieferung zu beheben. Gewährleistungspflichten beschränken sich auf die Reparatur oder den Austausch mangelhafter Waren oder Teile davon und gehen nicht darüber hinaus. Ist nach Auffassung des Herstellers weder die Reparatur noch der Austausch der mangelhaften Ware technisch möglich oder wirtschaftlich angemessen, kann der Kunde eine dem geminderten Wert der Ware entsprechende Minderung des Kaufpreises verlangen oder die Aufhebung vom Vertrag erklären. Ersatz für vergebliche Aufwendungen kann der Kunde nicht verlangen.

d) Durch einen Austausch oder eine Reparatur der Ware gemäß diesen Gewährleistungsbestimmungen verlängert sich die Gewährleistungsfrist nicht.

e) Mängelrügen des Kunden lassen die Pflicht zur Übernahme der gekauften Ware grundsätzlich unberührt. Der Kunde hat dem Hersteller jedoch vor einer Nutzung derselben die Gelegenheit zu geben, die gerügte Vertragswidrigkeit zu prüfen und ggf. ein Beweissicherungsverfahren durchzuführen, sofern dies nicht für den Kunden unzumutbar ist und keine Beweismittel verlorengehen.

f) Der Hersteller leistet keine Gewähr für Mängel und oder schäden, die auf eine fahrlässige oder unsachgemäße Behandlung, Lagerung sowie auf Fehlgebrauch, fehlerhafter Inbetriebsetzung, Änderungen oder eigenmächtigen Reparaturen, böswillige Beschädigung, gewöhnliche Abnutzung oder anderen in der Sphäre des Kunden liegenden Gründen zurückzuführend sind. Die Gewährleistung ist ausgeschlossen, sofern notwendige Wartungsarbeiten, die in den Bedienungsanleitungen aufgeführt sind, nicht im geforderten Umfang vom Kunden oder auf seine Veranlassung durch einen Dritten durchgeführt worden sind. Dies gilt insbesondere für Schneeräumung von der Poolüberdachung. Für Mängel der Ware, die auf eine unzureichende Tragfähigkeit des Unterbaus zurückzuführen sind, übernimmt der Hersteller keine Verantwortung. Seine Verantwortung erstreckt sich ferner nicht auf Teile, Materialien und sonstige Ausrüstungsgegenstände, die vom Kunden oder in dessen Auftrag hergestellt und ihm zur Verfügung gestellt wurden.

g) Der Einsatz der Produkte liegt im Verantwortungsbereich des Kunden. Der Kunde darf die Produkte nur im Rahmen der in den technischen Dokumentationen, Bedienungs- und Montageanleitungen beschriebenen Bedingungen einsetzen. Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, wenn diese darauf zurückzuführen sind, dass er gegen anwendungstechnischen Hinweise des Herstellers verstoßen hat.

h) Die Beschaffenheit der bestellten Ware ergibt sich grundsätzlich alleine aus der Produktbeschreibung. Öffentliche Äußerungen, Anpreisung oder Werbung des Herstellers stellen daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der Ware dar. Der Hersteller haftet jedoch dafür, dass die gelieferte Ware frei von Material- und Verarbeitungsfehlern ist.

i) Die Haftung für direkte Schäden an den von gelieferten Waren aufgrund von Schlechterfüllung oder Nichterfüllung ist auf vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden beschränkt. Dies gilt nicht für die Haftung wegen schuldhafter Verletzung einer Person, der Gesundheit oder des Körpers, einschließlich ihrer Tötung. Die Haftung nach den anwendbaren und vertraglich nicht abänderbaren gesetzlichen Produkthaftungsregeln bleibt unberührt.

Der Hersteller ist keinesfalls dem Kunden oder seinen Mitarbeitern, Beauftragten, Vertretern gegenüber haftbar für indirekte Schäden, Folgeschäden oder sonstige Schäden, die dem Kunden aus oder im Zusammenhang mit einem Auftrag oder einem mit ihm abgeschlossenen Vertrag, den von ihm gelieferten Waren oder im allgemeinen aus der Geschäftsbeziehung mit ihm entstehen, insbesondere nicht für Verluste, Kosten, Aufwendungen, Ertragseinbußen, entgangenen Gewinn oder Nutzungsausfall. Der Hersteller haftet nicht für Schäden, die sich aus einer gesetzeswidrigen Nutzung der Waren durch den Kunden ergeben.

j) Ansprüche des Kunden wegen der zum Zwecke der Nichterfüllung oder Nachbesserung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil die vom Hersteller gelieferte Ware an einen anderen Ort als an die Lieferanschrift des Kunden verbracht worden ist. Werden im Rahmen der Nichterfüllung oder Nachbesserung derartige Kosten vom Herstaller getragen, hat der Kunde diese zu ersetzen.

k) Kann nach einer Mängelanzeige des Kunden eine Vertragswidrigkeit der Ware nicht festgestellt werden, hat der Kunde die im Zusammenhang mit der Prüfung der Ware entstandenen Kosten dem Hersteller zu ersetzen.

l) Der Hersteller haftet weder zur Gänze noch teilweise durch die durch höhere Gewalt verursachte Nichterfüllung oder verspätete Erfüllung seiner Verpflichtungen aus einem Auftrag mit dem Kunden. Im Sinne dieses Punktes bezeichnet "hohe Gewalt" jedes Ereignis, dass außerhalb unseres Einflussbereichs liegt, insbesondere: Naturereignisse, staatliche Ristrektionen, Kriege, Embargos, Aufstände, Terrorangriffe, zivile Unruhen, Sabotage, Ausfall oder Verzögerung seitens Lieferanten, Streik.

m) Garantiezeit beträgt gesetzliche 24 Monate ab dem Tag der Übergabe.


9. Montageleistungen

a) Montageleistungen sind grundsätzlich im Leistungsumfang enthalten, wenn sie vom Hersteller angeboten wurden. Seine Montageleistung versteht sich auf der, vom Kunden nach seinen Unterlagen vorbereiteten Bodenplatte. Poolübedachungen werden ausschließlich auf einem ausreichend befestigten ebenen Untergrund montiert. Die richtige Ausführung der Bodenplatte inkl. erlaubten Toleranzen wird dem Kunden gesondert vor dem Betonieren mit technischen Zeichnungen übergeben. Sollte die Ausführung der Bodenplatte außerhalb der, vom Hersteller vorgegebenen Toleranzen liegen, ist er berechtigt, die Montage zu verweigern. Befestigte, oder nicht befestigte Flächen im Poolbereich sind nicht Bestandteil der Lieferung, bzw. Montage.

b) Die Montagepreise beinhalten Montagelöhne und Reisekosten.

c) Der Kunde ist verpflichtet, für die auszuführenden Montageleistungen die erforderlichen Vorleistungen zu erbringen, die für einen ordnungsgemäßen Montageablauf notwendig sind, wie z.B. gegebenenfalls Absperrvorrichtungen, Bauzaun, Toilette.

Sofern Mehraufwendungen und zusätzliche Leistungen entstehen, die auf die Nichtbeachtung der von dem Kunden zu erbringenden Vorleistungen zurückzuführen sind, hat der Kunde die hierdurch entstandenen Mehr- und Zusatzkosten zu ersetzen.

d) Die montierten Pools und Poolüberdachungen bedürfen einer förmlichen Abnahme. Der Kunde ist zur Abnahme verpflichtet, sobald die Montage-, Wartungs- und/oder Reparaturleistung abgeschlossen ist und wir den Kunden dazu aufgefordert haben. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Abnahme wegen unerheblicher Mängel zu verweigern.

e) Mit der Abnahme entfällt die Haftung für erkennbare Mängel, soweit sich der Kunde die Geltendmachung eines bestimmten Mangels nicht schriftlich vorbehalten hat. Ohne Rücksicht auf einen derartigen Vorbehalt bleiben die in Rechnung gestellten Preise in vollem Umfang fällig.

f) Teilabnahmen sind auf unser Verlangen hin durchzuführen. Die vorstehenden Bedingungen gelten insoweit sinngemäß.


10. Technische Unterlagen

Alle Daten, Informationen, Entwürfe, Angebote, Projektierungen, Zeichnungen, Skizzen, Muster, Beschreibungen oder ähnliches, die dem Kunden von uns im Zusammenhang mit den bestellten Waren zur Verfügung gestellt wurden, verbleiben gemeinsam mit allen dazugehörigen Immaterialgüterrechten, insbesondere Patentrechten, Urheberrechten und Markenrechten, im alleinigen Eigentum von uns und sind uns auf Verlangen zurückzugeben. In diesem Zusammenhang werden keine Rechte, keine Titel und keine Ansprüche an Marken, Patenten sowie keine Urheberrechte oder sonstigen Immaterialgüterrechte an den Waren an den Kunden übertragen. Der Kunde hat die Daten ausschließlich für jene Zwecke zu verwenden, für die ihm diese zur Verfügung gestellt wurden. Der Kunde ist nicht berechtigt, diese Informationen / Dokumente gegenüber Dritten zu verwenden. Sie dürfen ohne unser schriftliches Einverständnis weder kopiert noch vervielfältigt werden. Bei schuldhafter Verletzung ist der Kunde zum Ersatz des uns hierdurch entstehenden Schadens verpflichtet.


11. Abtretung

Weder wir, noch der Kunde sind ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der jeweils anderen Partei berechtigt, die Rechte und Verpflichtungen aus einem Vertrag oder allgemein aus ihrer Rechtsbeziehung an einen Dritten abzutreten oder zu übertragen. Wir sind jedoch berechtigt, jeden Auftrag mit dem Kunden sowie jegliche Rechte und/oder Verpflichtungen aus einem Auftrag, oder einer Rechtsbeziehung jeder Art mit dem Kunden an eines unserer verbundenen Unternehmen zu übertragen bzw. abzutreten.


12. Vertragsrücktritt / Vertragsstornierung

Unbeschadet anderer gesetzlicher oder uns gemäß diesen AGB zustehenden bestimmten Rechtsbehelfe, sind wir berechtigt, durch schriftliche Benachrichtigung des Kunden und mit sofortiger Wirkung einen Auftrag zu stornieren bzw. von einem Vertrag zurückzutreten, wenn ein Insolvenz-, Konkurs-, Liquidations- oder Auflösungsverfahren gegen den Kunden eingeleitet wird oder ein Antrag auf die Einleitung eines solchen Verfahrens gestellt wird. Das gleiche gilt, sofern der Kunde gegen eine wesentliche Bestimmung dieser AGB verstößt.

Stornieren wir einen Auftrag und/oder treten von einem Vertrag zurück, werden alle vom Kunden für von uns bereits gelieferte Waren oder erbrachte Leistungen vorzunehmenden Zahlungen unverzüglich fällig und zahlbar, selbst wenn ein Auftrag nur zum Teil erfüllt wurde, und zwar unbeschadet sonstiger Schadensersatzansprüche.


13. Schlussbestimmungen

a) Der Vertrag gilt als abgeschlossen durch schriftliche Kundenbestellung, sowie geleistete Anzahlung. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages einschließlich dieser AGB sowie die Erklärung der Aufhebung des Vertrages bedürfen aus Beweissicherungsgründen der Schriftform. Mündliche Nebenabreden werden nicht getroffen.

b) Die Geschäftsbeziehung zwischen dem Kunden und uns unterliegen in jeder Hinsicht ausschließlich österreichischem Recht unter Ausschluss allfähiger Kollisionsnormen. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (UN-Kaufrecht) wird ausgeschlossen.

c) Hat der Kunde seinen Sitz innerhalb der Europäischen Union, so ist für alle Streitigkeiten zwischen uns und dem Kunden, die sich aus oder im Zusammenhang mit einem Vertrag oder der Geschäftsbeziehung zwischen uns und dem Kunden ergeben, ausschließlich das Handelsgericht in 4840 Vöcklabruck, Oberösterreich zuständig.

d) Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages einschließlich dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Im Falle einer unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung wirken die Vertragsparteien darauf hin, diese durch eine wirksame und durchführbare Bestimmung bzw. Vereinbarung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung bzw. Vereinbarung soweit wie zulässig entspricht.

e) Die Parteien sind gegenseitig verpflichtet, alle zumutbaren Maßnahmen zu ergreifen, die zur Erreichung des, mit dem Vertrag verfolgten Zwecks erforderlich sind, und alles zu unterlassen, was die Erreichung und die Erhaltung des Vertrages beeinträchtigt.

f) Wir sind berechtigt, von montierten und fertig gestellten Pools, bzw. Poolüberdachungen Fotoaufnahmen zu machen und diese für Werbezwecke zu verwenden.


Änderungen und Irrtümer bleiben vorbehalten.

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